Die bisherige gesetzliche Grundlage aus dem Telemediengesetz (TMG) wurde aufgrund des europarechtlich vorgeschriebenen Digital-Servie-Act und dem ab 14.05.2024 in Kraft getretenen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) abgelöst. Die bisher in § 5 TMG enthaltenen Pflichten bleiben im Wesentlichen erhalten. Nur der Begriff „Telemedien“ (§ 5 TMG) wurde durch die Wortgruppe „digitale Dienste“ (§ 5 DDG) ersetzt.
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